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Datenschutz soll die Privatsphäre der Bürger schützen. Unternehmen gleich welcher Größenordnung oder Branche müssen dafür Sorge tragen, dass der Datenschutz eingehalten wird. Die Einhaltung des Datenschutzes bringt dem Unternehmen gesetzeskonforme Sicherheit, ebenso Sicherheit der firmeneigenen Daten und gewährleistet damit auch den Schutz der Daten von Partnern, Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern.
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Unternehmen sind vier Wochen nach Firmengründung verpflichtet, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Voraussetzung ist, dass mehr als 9 Personen mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Falls in Ihrem Unternehmen nichtautomatisierte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten durchgeführt wird und damit mindestens 20 Personen beschäftigt sind, muss ebenfalls ein Datenschutzbeauftragter schriftlich bestellt werden. Zu den Personen zählen auch Inhaber, Geschäftsführer oder sonstige leitende Beschäftigte, Teilzeitkräfte, Aushilfen, Auszubildende und Leihpersonal, eventuell auch selbständige mit der Datenverarbeitung beschäftigte Personen. Besonders zu beachten ist, dass wenn nicht-öffentliche Stellen automatisierte Verarbeitungen von besonders sensiblen personenbezogenen Daten durchführen, müssen sie unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Zu den besonders sensiblen Daten zählen einmal Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben oder wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten dazu bestimmt ist, die Persönlichkeit des Betroffenen zu bewerten einschließlich seiner Fähigkeiten, seiner Leistung oder seines Verhaltens. Hier muss auch berücksichtigt werden, dass für diese besonders sensiblen personenbezogenen Daten bei automatisierten Verarbeitungen bereits vor Start des Projektes eine Vorabkontrolle durchzuführen ist.
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